Seit 1. Januar 2018 verbesserter Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen

Für Apotheken sind die neuen Beschäftigungsbeschränkungen für schwangere und stillende Mitarbeiterinnen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, z. B. bei der Herstellung der Rezeptur- und Defekturarzneimittel und bei der Prüfung der Ausgangsstoffe, sowie für Tätigkeiten mit Biostoffen (also „Blutuntersuchungen“) zu beachten. Bitte checken Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, ob Anpassungen notwendig sind.

Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat die betroffenen Standards und Formulare zum Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und bei Tätigkeiten mit Biostoffen entsprechend aktualisiert. Obgleich die meisten Materialien erst Ende 2017 komplett überarbeitet wurden, sind somit Anfang 2018 abermals Aktualisierungen notwendig geworden.

Die „Standards“ und „Formulare“ sind verfügbar auf der Seite „Empfehlungen der BAK zu Arbeitsschutzmaßnahmen“:
https://www.abda.de/themen/apotheke/arbeitsschutz/arbeitsschutzmassnahmen/

Einen Hinweis auf den jeweiligen Stand der Revision und die darüber hinaus ggf. erfolgte Aktualisierung finden sie jeweils auf dem Deckblatt des Dokuments.

Quelle: ABDA Newsletter vom 12.01.2018


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