Apotheke und Datenschutz – Wo kann ich mich informieren?

ToDo’s bis zum 25.05.2018 (und auch danach …)

Der Countdown läuft. Am Stichtag 25. Mai 2018 endet die Übergangsfrist und in allen EU-Mitgliedsstaaten tritt zeitgleich die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Ab dem selben Datum gilt in Deutschland außerdem das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu), durch welches weitere Details geregelt werden, die die EU-DSGVO den nationalen Gesetzgebern überlässt (von einem völlig gleichen Datenschutzrecht in ganz Europa – was eigentlich die Intention der EU-DSGVO war – kann somit leider immer noch nicht ausgegangen werden). Quasi schlagartig verliert das bisherige BDSG an diesem Stichtag seine Gültigkeit.

Abb.: pixabay.com, JanBaby

Nur wenige Woche vor dem Stichtag sind sich sowohl Anwender (Unternehmen, Vereine etc.), als auch Aufsichtsbehörden und Fachleute nicht einig, wie gewisse Anforderungen zu interpretieren sind. Ich persönlich empfehle Ihnen, Ihre internen Festlegungen zum Datenschutz in Ihr Qualitätsmanagementsystem zu implementieren und somit – genau wie alle anderen Prozesse – einer jährlichen Auditierung/Selbstinspektion zu unterziehen.

Was wissen wir heute, bzw. was sind gute Informationsquellen, die möglicherweise im Laufe der Zeit mit weiteren, aktuelleren Erkenntnissen bestückt werden?

Ihre zuständige Apothekerkammer und Ihr Apothekerverband bieten Informationen und Fortbildungen an. Beispielsweise finden nordrheinische Apothekerinnen und Apotheker auf der Seite www.aknr.de/datenschutz konkrete Umsetzungshilfen zur Datenschutz-Grundverordnung (Login für Mitglieder der AK NR erforderlich).

Auf der Website der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) finden Sie unter dem Stichwort „Datenschutz“ mit Sicherheit nützliche Informationen und/oder Termine von Vorträgen und Fortbildungsveranstaltungen. Die IHK Köln bietet auf https://www.ihk-koeln.de/Ueberblick_ueber_die_EU_Datenschutz_Grundverordnung__DSGVO_.AxCMS eine solche Zusammenstellung.

Zwei Beiträge von Juliane Franze in der Pharmazeutischen Zeitung liefern konkrete Umsetzungs-Tipps für Apotheken:
DS-GVO – Das neue Datenschutzrecht in der Apotheke (PZ 3/2018) (https://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=73729)
DS-GVO – Der Datenschutzbeauftragte in der Apotheke (PZ 7/2018) (https://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=74305)

Auf der Website der Pharmazeutischen Zeitung gibt es im Servicebereich eine Zusammenstellung aller PZ-Beiträge zum Thema „Datenschutz/DSGVO“https://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=6834.

Geklärt wurde inzwischen die Frage, in welchen Fällen Apotheken einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Das Ergebnis einer kleinen Anfrage der FDP ergab: „Datenschutz: Kleine Apotheken brauchen keinen Beauftragten“ (Quelle: PZ online-News vom 10.07.2018).

Sofern ein Datenschutzbeauftragter benannt wurde, ist dieser der Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten in den Bundesländern und der Aufsichtsbehörden finden Sie in den folgenden Übersichten: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) informiert auf https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/submenu_EU-Datenschutzreform/index.html. U.a. kann die Checkliste für kleine und mittlere Unternehmen hilfreich sein (https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/submenu_EU-Datenschutzreform/Inhalt/EU-Datenschutzreform/Checkliste-fuer-KMU-zur-DS-GVO_LDI-NRW.pdf) oder auch die allgemeinen Hinweise für Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen (https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/submenu_EU-Datenschutzreform/Inhalt/EU-Datenschutzreform/DS-GVO_Hinweise_f__r_Unternehmen.pdf).

Das BMI (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) hat eine FAQ-Liste zur Datenschutz-Grundverordnung zusammengestellt auf https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2018/04/faqs-datenschutz-grundverordnung.html.

Unsere beiden Fachverlage (GOVI/AVOXA und DAV) bzw. ihre Autoren haben fieberhaft an den jeweiligen Neuauflagen ihrer Bücher zum Datenschutz gearbeitet. Inzwischen sind u.a. diese Werke in einer Neuauflage erschienen. Wie die Vorgänger-Versionen ist der Praxisbezug zur Apotheke wieder sehr gut gelungen, Frau Kühnel m.E. etwas besser als Herrn Schaupp:

Patricia Kühnel: Apotheke und Datenschutz
https://www.govi.de/product_info.php?info=p6732_Apotheke-und-Datenschutz

Andreas Schaupp: Datenschutz – Arbeitshilfe für die Apotheke
https://www.deutscher-apotheker-verlag.de/shop/produkt/9783769271478/datenschutz

Gespannt bin ich darauf, mir bei der expopharm 2018 in München dieses Datenschutz-Musterhandbuch anzuschauen:
Katrin Rabe: DSGVO in der Apotheke
https://www.dsgvo-apotheke.de

Gerne suche ich auch immer mal bei den Ärzten nach hilfreichen Informationen. Fündig geworden bin ich sowohl bei der Ärztekammer Nordrhein (https://www.aekno.de/page.asp?pageID=8917), als auch bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung – KBV (http://www.kbv.de/html/datensicherheit.php).

Unter https://www.datenschutz.org hat der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. eine Fülle von anschaulichen Informationen zusammengetragen.

Praxishilfen zur Umsetzung der DSGVO bietet die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. auf ihrer Website. Dort finden Sie sowohl gut strukturierte Informationen zu diversen Themen als pdf, aber auch editierbare Word-Dokumente, die man leicht für den eigenen Betrieb anpassen kann: https://www.gdd.de/gdd-arbeitshilfen/praxishilfen-ds-gvo/praxishilfen-ds-gvo.

Absolut empfehlen kann ich auch den YouTube-Kanal der Rechtsanwaltskanzlei WBS aus Köln (https://www.youtube.com/user/KanzleiWBS), auf dem Rechtsanwalt Christian Solmecke u.a. über die DSGVO informiert – teilweise mit hohem Unterhaltungswert (z.B. „DSGVO Wahnsinn: So absurd wird es WIRKLICH, wenn man sich daran hält„).

Und wer gerne mal die kompletten Texte der DSGVO und des neuen BDSG lesen möchte, kommt hier auf seine Kosten: https://dsgvo-gesetz.de und https://dsgvo-gesetz.de/bdsg-neu (angeboten von intersoft consulting services AG).

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