Seit 1. Januar 2018 verbesserter Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen
Für Apotheken sind die neuen Beschäftigungsbeschränkungen für schwangere und stillende Mitarbeiterinnen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, z. B. bei der Herstellung der Rezeptur- und Defekturarzneimittel und bei der Prüfung der Ausgangsstoffe, sowie für Tätigkeiten mit Biostoffen (also „Blutuntersuchungen“) zu beachten. Bitte checken Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, ob Anpassungen notwendig sind. Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat die betroffenen … Mehr Seit 1. Januar 2018 verbesserter Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen